Erklärung zur Barrierefreiheit
Hela ist bemüht, die Website https://buero-direkt24.de/ barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt.
Leichte Sprache
Für Informationen über diese Website in leichter Sprache besuchen Sie bitte die folgende Seite:
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde durch die Netigo GmbH überprüft; ein unabhängiger BITV-Test steht aus.
Einschränkungen
Nachfolgende Inhalte sind noch nicht oder nur eingeschränkt zugänglich.
Beschreibende Texte
Einzelne Bilder, Buttons oder Links weisen noch keine beschreibenden Texte, bzw. Alternativtexte auf.
Beim Erstellen und Bearbeiten von redaktionellen Inhalten achten wir darauf, diese Informationen zu ergänzen.
Gebärdensprache
Die Informationen auf unserer Internetseite stehen derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
Informationen in Leichter Sprache
Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes und zur Navigation in leichter Sprache finden Sie auf der Seite
.Eine vollständige Ergänzung aller Texte in leichter Sprache ist aktuell nicht vorgesehen.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden.
PDF-Dateien und Dokumente
Einige der von uns angebotenen PDF-Dokumente sind nicht ausreichend barrierefrei. Da wir zahlreiche dieser Dokumente von Dritten (Lieferanten, Hersteller, Dienstleister etc.) erhalten, haben wir keinen direkten Einfluss auf die Form der Dokumente.
Zuständigkeit bei Fragen zur Barrierefreiheit
Hela ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Deshalb gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen nicht unmittelbar.
Derzeit gibt es keine spezielle staatliche Stelle, bei der Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit von Privatunternehmen eingereicht werden können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025 verpflichtet bestimmte private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Die Überwachung dieses Gesetzes übernehmen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.
Falls Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie über unser mit uns in Verbindung treten.
Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns um kontinuierliche Verbesserungen.