Bezuschussung von ergonomischen Büromöbeln
Sie leiden an Rückenbeschwerden und benötigen einen ergonomischen Arbeitsplatz?
Durch verschiedene Sozialversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit können in Deutschland ergonomische Büromöbel bezuschusst werden, welche zur Leistung und Teilhabe am Arbeitsleben dienen. Ihr erster Ansprechpartner in Sachen Ergonomie am Arbeitsplatz ist Ihr Arbeitgeber. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Sollten die benötigten Möbel nicht durch den Arbeitgeber beschafft bzw. finanziert werden, so muss er deren Nutzung in seinen Räumlichkeiten zustimmen.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Einen Antrag bei einem Sozialversicherungsträger oder der Agentur für Arbeit kann jeder Versicherte stellen, bei dem das notwendige Hilfsmittel dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient. Kurzum, Sie können ergonomische Büromöbel auf Rezept erhalten. Bei den folgenden Aspekten wird in der Regel ein ergonomischer Arbeitsplatz bezuschusst:
-
Im Rahmen einer Rehabilitation.
-
Verordnung durch einen Facharzt.
-
Vermeidung von starker Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit / vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben.
-
Erzielung einer dauerhaften beruflichen Eingliederung.
Was wird für einen Antrag benötigt?
Für eine Kostenübernahme und Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
Ausgefüllter Antrag zur Förderung der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (meist auf der Internetseite des Kostenträgers zu finden).
-
Durch einen Facharzt ausgestelltes Attest oder einen Entlassungsbericht der Rehaklinik (am besten mit einem Vermerk, welches Hilfsmittel verordnet werden soll).
-
Eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung Ihrer Arbeit, insbesondere der gängigen Arbeitshaltung.
-
Kostenvoranschlag von buero-direkt24.de für das entsprechende Hilfsmittel.
Wichtig ist, dass die Antragsstellung immer vor einer Beschaffung erfolgen muss. Erst nach der Genehmigung können die Büromöbel beschafft werden! Andernfalls erlischt der Anspruch auf eine Kostenübernahme.
Wie stelle ich einen Antrag?
Was kann bezuschusst werden?
Bezuschusst werden ergonomische bzw. gesundheitsfördernde Büromöbel, die zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen. Darunter fällt zum Beispiel ein Bürostuhl, eine Stehhilfe, ein Bürohocker, ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein Stehpult. Bitte beachten Sie, dass bei einem Schreibtisch Zubehörartikel wie Kabeldosen, Kabelwannen oder CPU-Halterungen in der Regel nicht bewilligt werden. Grundsätzlich können je nach Bedarf verschiedenste Hilfsmittel oder Büromöbel bezuschusst werden. Eine genau definierte Auflistung gibt es hierfür nicht.
Welche Institutionen gewähren mir wann eine Bezuschussung?
Deutsche Rentenversicherung
-
Ab dem 16. Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung.
-
Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
-
Falls ohne diese Leistungen / Bezuschussung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste.
-
Falls nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der Rentenversicherung für den Rehabilitationserfolg eine sich unmittelbar anschließende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist.
Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
-
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit.
Arbeitsamt
-
Bis einschließlich des 15. Jahres versicherungspflichtiger Beschäftigung.
Landeswohlfahrtsverbände
-
Studenten, Beamte und Sonderfälle.
Wie erfolgt die Zahlung?
Als Zahlungskondition in unserem Onlineshop ist bei Privatpersonen grundsätzlich Vorkasse vorgesehen. Gerne können wir als Fachhändler mit der Institution direkt abrechnen. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen und keinen Aufwand mit der Bezahlung bzw. Rückerstattung des Kaufbetrages haben. Um eine Bezahlung direkt vornehmen zu können, benötigen wir eine Kopie Ihres Bewilligungsbescheids und eine von Ihnen unterschriebene „Erklärung zur Bestellung“. Diese können wir Ihnen auch gerne per Mail oder Fax zukommen lassen.
Für einen Antrag wenden Sie sich bitte an die jeweilige Institution und deren Beratungsstelle. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag und beraten Sie sowohl vor Ort in unserem Fachhandel als auch telefonisch oder per Mail. Werfen Sie doch schon einmal einen Blick auf unsere Ergonomischen Bürostühle und unsere Höhenverstellbaren Schreibtische! Kontaktieren Sie uns mit Ihren Vorstellungen und teilen Sie uns Ihre persönlichen Anforderungen mit. Gemeinsam gestalten wir Ihr neues ergonomisches Büro mit Wohlfühlfaktor.