Bezuschussung von ergonomischen Büromöbeln

 

     Inhaltsverzeichnis

 

Was sind ergonomische Büromöbel?

Die ergonomische Einrichtung eines Büros ist aus der modernen Arbeitswelt nicht wegzudenken. Viele unterschiedliche Arbeitsmittel lassen sich in ein ergonomisches Büro integrieren. Schon bei der Planung kann vieles beachtet werden: Ideale Laufwege fördern die Bewegung. Die Ausstattung mit höhenverstellbaren Schreibtischen sorgt für eine Entlastung des Rückens. Bürostühle mit beweglicher Sitzfläche lösen für wichtige Mikrobewegungen im Körper aus und beugen Verspannungen vor. Bei der Gestaltung eines ergonomischen Büros geht es darum, dass der Mitarbeitende lange gesund arbeitet. Das Wohlbefinden steht dabei im Fokus.

 

Wer hat Anspruch auf einen ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz?

Jeder Arbeitnehmende, der in Deutschland versichert ist, hat Anspruch auf Leistungen, die seine Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer sichern. Die so genannten LTA (=Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sind durch das Sozialgesetzbuch festgelegt. Es liegt im Interesse des Arbeitgebenden, dass seine Mitarbeitenden ergonomisch arbeiten. Wer sich gut fühlt, leistet gute Arbeit, ist seltener krank und wird nicht erwerbsunfähig. Durch eine passende Einrichtung entstehen für den Arbeitgebenden weniger Kosten und wichtige Mitarbeitende können lange ihrem Beruf nachgehen.

 

Von wem werden ergonomische Büromöbel bezuschusst?

Durch Arbeitgebende (vor Ort)

Eine Stelle, an die Sie sich wenden sollten, ist Ihr Arbeitgebender. Er ist verpflichtet, die Sicherheit und die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Dies ist zum Beispiel im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung und in der Betriebssicherheitsverordnung verankert. Da unterschiedliche Mitarbeitende unterschiedliche Anforderungen haben, sind diese Gesetzte allgemein gehalten. Somit ist der Arbeitgebende nicht verpflichtet, für einen individuellen ergonomischen Arbeitsplatz zu zahlen. Er sollte ein großes Interesse daran haben, dass seine Mitarbeitenden ergonomisch arbeiten und lange gesund bleiben.

Es gibt einige Argumente, mit denen Sie bei Ihrem Arbeitgebenden punkten können:

  • Niemand leistet eine gute Arbeit, wenn er Schmerzen hat
  • mehr Bewegung fördert nicht nur die Durchblutung, sondern macht den Kopf frei
  • viele Krankheitstage kosten mehr als die Anschaffung einer langlebigen ergonomischen Ausstattung
  • im schlimmsten Fall droht der totale Ausfall der Arbeitskraft durch die Erwerbsunfähigkeit

Um ein weiteres wichtiges Argument in der Hand zu haben, sollten Sie sich von Ihrem Facharzt ein Attest ausstellen lassen. Dieses belegt, dass Sie Leiden haben. Zudem gibt es Auskunft darüber, welche ergonomischen Arbeitsmittel für Sie benötigen.

 

Bei einem Eingliederungsmanagement-Verfahren liegt ein besonderer Fokus auf die ergonomische Ausstattung. Der Mitarbeitende ist in 12 Monaten mindestens 6 Wochen dauerhaft krank gewesen. Hier muss die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt oder verbessert werden. Da in diesem Fall mehrere Experten zu Rate gezogen werden, wie zum Beispiel ein Betriebsarzt oder ein Rehabilitationsträger, erhält die Forderung von ergonomischen Büromöbeln mehr Gewicht. Der Mitarbeitende erhält hier eine verbindliche Zusage über die neue Ausstattung, die eingehalten werden muss.

 

Durch Arbeitgebende (im Home-Office)

Das Home-Office ist seit der Covid-Pandemie zu einem Standard geworden. Die Work-Life-Balance wird durch die Arbeit von zu Hause deutlich verbessert, was zu einer besseren Arbeitsleistung führt. Durch moderne Systeme sind alle Mitarbeitenden miteinander vernetzt, sodass sie sich nicht mehr in einem Büro aufhalten müssen. Am Arbeitsplatz zu Hause muss auf eine ergonomische Einrichtung geachtet werden, damit der Körper nicht belastet wird. Bei einer längeren Zeit im Home-Office ist der Anspruch auf einen ergonomischen Arbeitsplatz gegeben, die vom Arbeitgebenden gestellt werden sollte. Hier ist zu beachten, dass die Art der Ausstattung nicht gesetzlich geregelt ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitgebende lediglich eine Mindestausstattung finanzieren kann. Diese Ausstattung bleibt im Besitz des Arbeitgebenden. Sie muss pfleglich behandelt und bei einem Berufswechsel zurückgegeben werden. Zudem kann ein Mitarbeitender nicht über die Gestaltung (zum Beispiel die Farbe/das Dekor) mitbestimmen.

 

Sozialversicherungsträger und Rehabilitationsträger

Es gibt verschiedene externe Stellen, bei denen eine Bezuschussung der ergonomischen Büromöbel beantragt werden kann. Diese sind zum Beispiel Krankenkassen, die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit. Auch hier sollte am besten ein Attest eines Facharztes vorliegen, um das Verfahren zu erleichtern. Um Zuschüsse von der Rentenversicherung zu erhalten, müssen bereits 15 Jahre lang die Beiträge gezahlt worden sein. Es muss belegt werden, dass ohne die ergonomischen Arbeitsmittel eine verminderte Erwerbsfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit droht. Die Rentenversicherung bezuschusst auch Arbeitsmittel, die nach einer Reha-Maßnahme notwendig sind. Folgende Krankheitsbilder werden von der Rentenversicherung anerkannt: Morbus Bechterew, Skoliose mit einem Cobb-Winkel über 4°, Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel über 40°, Hüft- und Kniearthrodese, Girdlestone-Hüfte, Spondylodese. Seit 2019 reicht ein Bandscheibenvorfall nicht mehr aus, um eine Bezuschussung zu erhalten. Wurden die Beiträge weniger als 15 Jahre lang eingezahlt, kann eine Bezuschussung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen sind nicht verpflichtet zu zahlen. Sie können die Kosten übernehmen, wenn es sich berufsbedingte Krankheiten, Arbeits- oder Wegeunfälle handelt. Über die Kostenübernahme wird in jedem Einzelfall entschieden.

 

Selbstständige können die Kosten für eine ergonomische Ausstattung steuerlich absetzen. Hierfür wird die Anlage N - Werbekosten genutzt. Es sind Kosten im Rahmen von 800,00 € netto absetzbar. Höhere Kosten müssen über 13 Jahre abgetragen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die abzusetzenden Arbeitsmittel nur zum Arbeiten genutzt werden dürfen. Wird die Büroausstattung auch privat genutzt, kann das zuständige Finanzamt die Rückzahlung verweigern.

 

Wie kann ein Arbeitsnehmender die Bezuschussung ergonomischer Büromöbel beantragen?

Um einen Zuschuss für Ihre ergonomischen Büromöbel zu beantragen, führt Ihr erster Weg zu einem Facharzt. Dieser untersucht Sie und macht Vorschläge, mit welchen ergonomischen Büromöbeln Sie Ihre Probleme lösen können. Sie erhalten ein Attest, welches Ihnen hilft, sich nach den passenden Möbeln umzuschauen. Dies können ergonomische Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische oder bewegliche Hocker sein. Waren Sie bereits in einer Reha, erhalten Sie von der Klinik einen Entlassungsbericht. Außer dem Attest wird eine ausführliche Beschreibung der beruflichen Tätigkeit benötigt. Diese sollte von Ihnen verfasst werden, da Sie am besten wissen, inwiefern Ihr Beruf Ihren Körper belastet.

Schauen Sie sich in unserem Büromöbel-Onlineshop um und suchen Sie sich ergonomische Möbel aus, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Haben Sie etwas Passendes gefunden, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per eMail an uns. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei den verschiedenen Stellen zur Bezuschussung vorlegen können. Wichtig ist, dass Sie im ersten Schritt ein Angebot von uns erhalten, welches Sie zur Übernahme vorlegen. Wenn Sie direkt bestellen, wird die Bezuschussung oftmals nicht bewilligt, sodass sie selbst die Kosten tragen müssen.

 

Jeder Träger hat ein Antragsformular, welches ausgefüllt werden muss. Das Antragsformular und die passenden Informationen für die Deutsche Rentenversicherung finden Sie hier:


 
PDF - Internetformular der DRV Antragsformular DRV                   PDF - Internetformular der DRV Informationen zum Antragsformular DRV


Wenn Sie einen positiven Bescheid für die Bezuschussung erhalten haben, können Sie Ihre neuen ergonomischen Büromöbel bei uns bestellen. Ihre Bestellung können Sie uns per eMail oder Fax zukommen lassen. Bitte füllen Sie hierzu direkt die Erklärung zur Bestellung aus und lassen Sie uns mit Ihrer Bestellung zukommen:

 

PDF - Erklärung zur Bestellung - DRV Erklärung zur Bestellung - DRV

 

Zusammenfassung: So beantragen Sie eine Bezuschussung für Ihre ergonomischen Büromöbel

  • Ergonomische Büromöbel ermöglichen ein gesundes Arbeiten, welches im Interesse der Arbeitgebenden und der Kostenträger liegt
  • Fachärzte und Reha-Kliniken stellen neben den Diagnosen auch Atteste aus, die belegen, welche ergonomischen Büromöbel hilfreich sind
  • Mit dem Arbeitgebenden offen sprechen und fragen, ob er eine ergonomische Ausstattung übernimmt
  • Bei einem qualifizierten Fachhändler einen Kostenvoranschlag einholen
  • Attest/Entlassungsbericht, genaue Tätigkeitsbeschreibung und Kostenvoranschlag bei einem Kostenträger einreichen
  • Nach einem positiven Bescheid die ergonomischen Büromöbel bestellen und das ausgefüllte Formular für Fachhändler beilegen

Hier gelangen Sie direkt zu unseren ergonomischen Büromöbeln:

Ergonomische Bürostühle Höhenverstellbare Schreibtische Hocker & Stehhilfen
Ergonomische Bürostühle Höhenverstellbare Schreibtische Hocker & Stehhilfen


Wenn Sie fragen haben, können Sie sich gerne an uns werden. Wir geben unser Bestes, damit Sie Ihre ergonomischen Büromöbel erhalten können. Melden Sie sich einfach telefonisch unter 02161 - 6985666, per Email unter info@buero-direkt24.de oder über unser Kontaktformular bei uns.

 

Die Inhalte dieser Seite dienen einem unverbindlichen Informationszweck. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu verstehen.
Stand: Juni 2023