Bürostuhl steuerlich absetzen

 

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Besteht die Möglichkeit Büromöbel steuerlich abzusetzen?

Büromöbel lassen sich von der Steuer absetzen, da sie zu den Werbungskosten gehören. Die Voraussetzung ist, dass die Möbel nur für die Arbeit genutzt werden. Bei der Ausstattung von Geschäftsräumen ist dies eindeutig. Hier wird die Einrichtung über Jahre bei der Steuer abgeschrieben. Schwieriger ist es, wenn es um Büromöbel geht, die im Home-Office als Telearbeitsplatz genutzt werden.

 

Sind Büromöbel für das Home-Office steuerlich absetzbar?

Es gibt im Gesetz verankerte Regeln zu einem Telearbeitsplatz. Hierbei gibt es drei Varianten: Die Teleheimarbeit findet vollständig im eigenen Zuhause statt. Die alternierende Teleheimarbeit findet zum Teil im Büro und zu Hause statt. Die mobile Telearbeit wird überwiegend unterwegs erledigt (zum Beispiel auf langen Bahnfahrten oder in einem Café).

 

Das moderne Home-Office ist erst seit der Corona-Pandemie zu einem großen Thema geworden. Nach der Abschaffung der gesetzlichen Home-Office-Regelungen sind viele Mitarbeitenden aus dem Home-Office in die Büros zurückgekehrt. Heute ist es in vielen Berufen üblich, dass ein agiles Arbeiten möglich ist. Dies bedeutet, dass die Mitarbeitenden in der Woche einige Tage im Büro und einige zu Hause arbeiten. Die Grenzen zwischen privaten Räumen und Arbeitsbereichen werden aufgeweicht. Nur wenige haben zu Hause den Platz, um ein Büro einzurichten, welches nur für die Arbeit genutzt wird. Dadurch wird es schwieriger bei dem Absetzen von Büromöbeln von der Steuer zwischen privater und geschäftlicher Nutzung zu unterscheiden.

 

Warum lassen sich Bürostühle am besten absetzen?

Um Büromöbel steuerlich abzusetzen, muss klar ersichtlich sein, dass die Möbel nur für Arbeitszwecke genutzt werden. Hierzu müssen sie in einem eigenen Raum stehen, der nur als Arbeitszimmer genutzt wird. Steht in diesem Zimmer ein anderes Möbelstück, wie eine Schlafcouch, ist der Raum nicht mehr als reines Arbeitszimmer deklariert.

 

Wenn Sie zu Hause arbeiten und keinen eigenen Büroraum haben, ist es nahezu unmöglich nachzuweisen, dass die Möbel nur für die Arbeit genutzt werden. Arbeiten Sie zum Beispiel an einem Küchentisch, fällt dieser nicht unter die absetzbaren Büromöbel. Bei einem Bürostuhl ist die Benutzung als reines Arbeitsmittel eindeutiger. Ein ergonomischer Bürostuhl wird für die Arbeit genutzt, auch wenn er am Küchentisch steht. In der Freizeit ist der Bürostuhl kein bevorzugtes Sitzmöbel.

 

Bei der Anschaffung Ihres neuen Bürostuhls sollten Sie also nicht am Komfort und der Ausstattung sparen. Er lässt sich in den meisten Fällen steuerlich absetzen. So lässt sich der Aufpreis für eine bessere ergonomische Ausstattung von der Steuer zurückholen. Im Home-Office ist es genauso wichtig, dass sie ergonomisch sitzen, wie in jedem Büro. Sie schonen langfristig Ihren Rücken, halten Ihren Körper gesund und bleiben lange arbeitsfähig.

 

Wer kann einen Bürostuhl steuerlich absetzen?

Bürostühle können steuerlich von Selbstständigen, Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Mitarbeitenden im Home-Office abgesetzt werden. Für Angestellte ist es gut, wenn die Home-Office-Zeiten vertraglich geregelt sind. So steht offiziell festen, wie lange der Mitarbeitende im Home-Office ist und welche Ausstattung er hierfür benötigt.

 

Wie wird ein Bürostuhl steuerlich abgesetzt?

Büromöbel gehören zu den Werbungskosten. Werbungskosten umfassen alles, was für die Arbeit nötig ist. Dies reicht von Fortbildungen, über Fachliteratur bis hin zu den verschiedenen Arbeitsmaterialien. Um den Bürostuhl steuerlich abzusetzen, muss die Anlage N ausgefüllt werden. Dabei ist zu beachten, dass pro Jahr nur 800,00 € netto abgesetzt werden können. Sollte der Bürostuhl teurer sein, besteht die Möglichkeit ihn über 13 Jahre steuerlich abzuschreiben.

 

Wann kann ein Bürostuhl steuerlich abgesetzt werden?

Der Bürostuhl kann für das Jahr bei der Steuererklärung angegeben werden, in dem er gekauft wurde. Die Rechnung gibt Auskunft über das Kaufdatum und dient als Nachweis für den Kaufpreis.

Tipp: Heben Sie bei der Anschaffung immer die Rechnung auf, damit Sie diese bei Bedarf als Beleg einreichen können.


Wo finde ich einen guten ergonomischen Bürostuhl?

In unserem Büromöbe-Onlineshop bieten wir viele verschiedene Bürostühle an. Auch für Sie ist ein passender dabei.

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Stand: Juni 2023